Medienregulierung

In der Coronakrise ist der Stellenwert seriös berichtender journalistischer Medien deutlich geworden. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz hat sehr früh alle im Bundesland lizenzierten Veranstalter an einen virtuellen Tisch geholt, um über die Lage zu beraten. Auf Initiative der Medienanstalt hat der SWR den privaten Radioveranstalter*innen im Land die DAB-Verbreitungskosten gestundet. Rheinland-Pfalz ist eines der ersten Bundesländer, in denen die Pandemiehilfen für private Radiosender aus dem Konjunkturpaket „NEUSTART KULTUR“ zur Auszahlung gelangten. Mit gut 600.000 Euro konnte die Medienanstalt technische Betriebskosten der Sender fördern.

Stark wahrgenommen wurde auch in Rheinland-Pfalz das vereinfachte Anzeigeverfahren, mit dem die Medienanstalten Livestreams im Internet unterstützten. Mehr als 40 Anfragen zur Veranstaltung eines Autokinos erreichten die Medienanstalt im Sommer 2020. An diese Initiativen hat die Medienanstalt kostenfrei die notwendige rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgegeben.

Das Team Medienregulierung hat die zehn reichweitenstärksten Influencer*innen in Rheinland-Pfalz plattformunabhängig recherchiert, gesichtet und teilweise Verstöße gegen die Werbe- und Impressumsvorschriften festgestellt. Die Influencer*innen, die alle eine Zahl von über 100.000 Follower*innen aufweisen und sich entweder auf Instagram oder TikTok bewegen, wurden aufgefordert, die Verstöße zu beheben.

Im November zogen Justiz-Staatssekretär Philipp Fernis, Verena Kober vom ZDF und Dr. Marc Jan Eumann eine erste Zwischenbilanz des 2019 gestarteten gemeinschaftlichen Projekts „Verfolgen und Löschen“. Dessen Ziel ist es, dass Hasskommentare im Internet nicht nur gelöscht, sondern auch konsequent strafrechtlich geahndet werden. Im ersten Jahr wurden insgesamt 41 Verfahren übermittelt. 2019 hatten die Medienpartner*innen im Rahmen von „Verfolgen und Löschen“ mit den Strafverfolgungsbehörden feste Meldewege und standardisierte Meldeformulare vereinbart. Zudem fanden Schulungen durch Staatsanwält*innen statt.

Schwerpunkte Aufsichtstätigkeit (nach Fällen)

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