Die Medienanstalt

Der neue Medienstaatsvertrag der Länder trat am 7. November 2020 in Kraft. Der Medienstaatsvertrag nimmt künftig Plattformen und Medienintermediäre verstärkt in die Pflicht, einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt zu leisten. Zugleich dient der Medienstaatsvertrag der Umsetzung wichtiger Bestandteile der Ende 2018 in Kraft getretenen revidierten EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Zahlreiche Satzungen der Landesmedienanstalten, die jeweils als gleichlautende Gemeinsame Satzungen erlassen werden müssen, werden entsprechend neu gefasst.

Am 15. Dezember 2020 hat der rheinland-pfälzische Landtag das Landesmediengesetz geändert, am 22.12.2020 wurde der Beschluss im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Seitdem heißt die bisherige Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) ganz offiziell Medienanstalt Rheinland-Pfalz.

Die Corona-Pandemie hat die Arbeit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 stark beeinflusst. Dabei haben die Mitarbeiter*innen wie die Mitglieder der Gremien mit der Bereitschaft zum mobilen dezentralen Arbeiten und zur Kommunikation per Videokonferenz große Flexibilität bewiesen. Sehr schnell haben alle Teams der Medienanstalt mit einer Fülle von Initiativen auf die besonderen Herausforderungen der Abstands- und Kontaktbeschränkungen reagiert und den Zielgruppen der Medienanstalt passgenaue Angebote dazu gemacht.

Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, hat am 1.1.2020 den Vorsitz der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) übernommen. Besonders erfolgreich war die KJM im vergangenen Jahr im Bereich des technischen Kinder- und Jugendmedienschutzes. 2020 hat die KJM 18 Systeme für Altersverifikationen und vier Jugendschutzprogramme für geschlossene Systeme nationaler und internationaler Anbieter positiv bewertet.

Medienanstalt RLP