Lagebericht

I. Darstellung des Geschäftsverlaufes

1. Entwicklungen im Medienbereich mit Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat am 28.10.2020 den Entwurf des Medienstaatsvertrages der Länder unverändert angenommen. Damit haben alle 16 Landesparlamente dem Medienstaatsvertrag zugestimmt. Der Vertrag ist am 7. November 2020 in Kraft getreten. Der Medienstaatsvertrag nimmt künftig Plattformen und Medienintermediäre verstärkt in die Pflicht, einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt zu leisten. Zugleich dient der Medienstaatsvertrag der Umsetzung wichtiger Bestandteile der Ende 2018 in Kraft getretenen revidierten EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Zahlreiche Satzungen der Landesmedienanstalten, die jeweils als gleichlautende Gemeinsame Satzungen erlassen werden müssen, werden entsprechend neu gefasst.

Der Rundfunkbeitrag, den Haushalte in Deutschland zahlen, sollte zum 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Die Ministerpräsident*innen der Länder folgten im Sommer der Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – kurz KEF. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio, aber mit einem Anteil von 1,8989 % auch für die Landesmedienanstalten. 2020 wurde in den Länderparlamenten nach und nach abgestimmt. Nach längerem Tauziehen kam die einzige noch ausstehende Beschlussfassung im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht zustande. Nachdem es in Sachsen-Anhalt keine Abstimmung über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags gab, trat sie nicht in Kraft. ARD, ZDF und Deutschlandradio reichten daraufhin Klagen beim Bundesverfassungsgericht ein. Da Entscheidungen dazu noch ausstehen, muss damit gerechnet werden, dass das Staatsvertragsverfahren ggf. neu begonnen werden muss. Für 2021 kann nicht mehr mit der geplanten Beitragserhöhung bzw. entsprechend erhöhten Beitragseinnahmen gerechnet werden.

2. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz

Am 15. Dezember 2020 hat der rheinland-pfälzische Landtag das Landesmediengesetz geändert, am 22.12.2020 wurde der Beschluss im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Seitdem heißt die bisherige Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) ganz offiziell Medienanstalt Rheinland-Pfalz (kurz: Medienanstalt RLP).

Die Corona-Pandemie hat die Arbeit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 stark beeinflusst. Dabei haben die Mitarbeiter*innen wie die Mitglieder der Gremien mit der Bereitschaft zum mobilen dezentralen Arbeiten und zur Kommunikation per Videokonferenz große Flexibilität bewiesen. Sehr schnell haben alle Teams der Medienanstalt mit einer Fülle von Initiativen auf die besonderen Herausforderungen der Abstands- und Kontaktbeschränkungen reagiert und den Zielgruppen der Medienanstalt passgenaue Angebote dazu gemacht.

Mit einer Resolution unterstrich der Hauptausschuss der Medienanstalt RLP in seiner Sitzung am 27.4.2020 die bedeutende Rolle der lokalen und regionalen Privatsender und der nichtkommerziellen Bürgersender in der Coronakrise und machte sich dafür stark, die notwendigen Hilfen für die privaten lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter bereitzustellen und die Entwicklung des Bürgerfernsehens zu einem lokalen Informationsmedium weiter zu unterstützen. In ihrer von April auf September verschobenen Klausur beschloss die Versammlung drei Positionspapiere für die zentralen Handlungsfelder Medienförderung, Medienkompetenz und Bürgermedien. Wiederum in Präsenz fand die Sitzung der Versammlung am 7. Dezember 2020 in Ludwigshafen statt, bei der ein weiteres Positionspapier unter dem Titel „Mehr Transparenz bei Webangeboten – besserer Schutz vor Fake-Shops“ beschlossen wurde. Am gleichen Tag wählte die Versammlung Dr. Christopher Wolf zum Stellvertretenden Direktor und verabschiedete Harald Zehe, der nach 32 Jahren bei der Medienanstalt, davon 20 Jahre als Stellvertretender Direktor, zum 31. Dezember 2020 in Ruhestand ging.

Medienregulierung

In der Coronakrise ist der Stellenwert seriös berichtender journalistischer Medien deutlich geworden. Die Medienanstalt RLP hat sehr früh alle im Bundesland lizenzierten Veranstalter an einen virtuellen Tisch geholt, um über die Lage zu beraten. Auf Initiative der Medienanstalt hat der SWR den privaten Radioveranstaltern im Land die DAB-Verbreitungskosten gestundet. Rheinland-Pfalz ist eines der ersten Bundesländer, in denen die Pandemiehilfen für private Radiosender aus dem Konjunkturpaket „NEUSTART KULTUR“ zur Auszahlung gelangten. Mit gut 600.000 Euro konnte die Medienanstalt technische Betriebskosten der Sender fördern. Stark wahrgenommen wurde auch in Rheinland-Pfalz das vereinfachte Anzeigeverfahren, mit dem die Medienanstalten Livestreams im Internet unterstützten. Mehr als 40 Anfragen zur Veranstaltung eines Autokinos erreichten die Medienanstalt im Sommer 2020. An diese Initiativen hat die Medienanstalt kostenfrei die notwendige rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgegeben. Das Team Medienregulierung hat die zehn reichweitenstärksten Influencer*innen in Rheinland-Pfalz plattformunabhängig recherchiert, gesichtet und teilweise Verstöße gegen die Werbe- und Impressumsvorschriften festgestellt. Die Influencer, die alle eine Followerzahl über 100.000 aufweisen und sich entweder auf Instagram oder TikTok bewegen, wurden aufgefordert, die Verstöße zu beheben.

Im November zogen Justiz-Staatssekretär Philipp Fernis, Verena Kober vom ZDF und Dr. Marc Jan Eumann eine erste Zwischenbilanz des 2019 gestarteten gemeinschaftlichen Projekts „Verfolgen und Löschen“. Dessen Ziel ist es, dass Hasskommentare im Internet nicht nur gelöscht, sondern auch konsequent strafrechtlich geahndet werden. Im ersten Jahr wurden insgesamt 41 Verfahren übermittelt. 2019 hatten die Medienpartner im Rahmen von „Verfolgen und Löschen“ mit den Strafverfolgungsbehörden feste Meldewege und standardisierte Meldeformulare vereinbart. Zudem fanden Schulungen durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte statt.

Medienförderung

Die 1. Woche der Medienkompetenz Rheinland-Pfalz Ende Juni war im Jahr der Pandemie vor allem ein Online-Ereignis. Die Gemeinschaftsinitiative der Medienanstalt mit dem Bildungsministerium des Landes, dem Pädagogischen Landesinstitut und 12 weiteren Partnern war mit knapp über 80 Veranstaltungen von 22. bis 28. Juni und mit ca. 1.600 Teilnehmer*innen ein guter Erfolg. Gerade während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig das Angebot der DigiBos ist: 200 aktive Digital-Botschafterinnen und -Botschafter in allen Regionen von Rheinland-Pfalz ermöglichen insbesondere älteren Menschen ohne oder mit geringer Erfahrung digitale Teilhabe. Mit telefonischen und digitalen Sprechstunden unterstützen die DigiBos ältere Menschen und ihre Angehörigen bei der virtuellen Kommunikation.

Im Juni hat die Stiftung MKFS mit ihren Partnern in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz den positiven Bescheid für das Verbundprojekt „Digitale Bildungsprozesse für ältere Menschen in seniorenspezifischen Wohnformen der institutionalisierten Altenhilfe“ (DibiWohn) vom BMBF erhalten. Das Projekt ist auf 5 Jahre angelegt, am 1.10.2021 nahm das Projektbüro in Rheinland-Pfalz seine Arbeit auf. Bereits im Frühjahr 2020 hatte die Stiftung MKFS in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie und der Initiative Freifunk e.V. eine Aktion gestartet, bei der mehr als 70 WLAN-Router in Einrichtungen der Altenpflege installiert wurden. Zum Jahresende erhielt die Stiftung vom Land weitere Mittel zur Ausstattung von Senioreneinrichtungen mit digitaler Kommunikationstechnik. Den antragstellenden Einrichtungen stellt die Stiftung ein Budget zur Verfügung, mit dem Tablets, Router oder technische Unterstützung bei er Einrichtung eines WLANs finanziert werden können.

Das Hörförderprojekt Ohrenspitzer hat unter dem Titel „Viren haben Angst vor Seife“ kindgerechte Materialien zum Thema Händewaschen erarbeitet. Ein weiteres „Hörhäppchen“ für Kinder ab sechs Jahren erschien unter dem Titel „Maske auf!“ Zu den Videos sind erklärende Methodenkarten in vielen Sprachen verfügbar.

Bürgermedien

Innerhalb kürzester Zeit stellten die Ehrenamtlichen der OK-TV-Kanäle in Rheinland-Pfalz Programminhalte bereit, die auf die Informationsbedürfnisse der lokalen Öffentlichkeiten in der Corona-Pandemie eingingen: Pressekonferenzen und Bürgersprechstunden mit Bürgermeistern und Landräten, Übertragungen von Gottesdiensten, kulturelle Livestreams, Ratgebersendungen, Sport fürs Home Office. An Bedeutung gewannen die Liveübertragungen kommunaler Gremiensitzungen im Bürgerfernsehen. Als absolute Premiere tagte der Stadtrat von Trier am 10.11.2020 per Videokonferenz. OK54 übertrug die Videokonferenz live im Fernsehen sowie auf Youtube und Facebook und stellte so die Öffentlichkeit her. Mit reduziertem Besucherkontingent und auf Abstand, aber optimistisch gestimmt versammelte sich am 5. September die Bürgermedienszene aus Rheinland-Pfalz zum „OK-TV Tag 2020“ in Ingelheim unter dem Tagesmotto „Mediale Teilhabe im Fokus“.

Das hohe Niveau, auf dem in den OKTV-Sendern produziert wird, bewiesen die Sendebeiträge, die in Ingelheim mit Bürgermedienpreisen ausgezeichnet wurden. Die Offenen Kanäle sind in über 600.000 Kabelhaushalten in RLP zu empfangen. Über Livestreams, HbbTV, das Lokal TV Portal via Astra und über diverse Social Media Kanäle können die Bürger*innen sich informieren und unterhalten. Weit über 6000 Sendebeiträge stehen in den Mediatheken der Bürgersender zur Verfügung. Neun Sendeplattformen im Land bieten jeweils ein 24/7 Programm an.

Medienkompetenz

Mit einem erfolgreichen Safer Internet Day begann das Jahr für die EU-Initiative klicksafe: bundesweit fanden über 250 Veranstaltungen rund um das Thema „Idole im Netz. Influencer & Meinungsmacht“ statt – von kleinen Veranstaltungen in Schulen und Bibliotheken bis hin zu Fachveranstaltungen und Expertenkonferenzen. In der ersten Phase der Coronapandemie startete klicksafe die Informationskampagne #staysafewithklicksafe, um Eltern, Pädagog*innen, Kinder und Jugendliche für mehr Sicherheit im Netz während und nach der Corona-Pandemie zu sensibilisieren. klicksafe richtete die Seite klicksafe.de/corona ein, auf der Informationen und Materialien zu digitalen Sicherheitsthemen rund um Corona zu finden sind. Zusammen mit mobilsicher.de nahm klicksafe das Smartphone und die unterschiedlichen Einstellungsmöglichkeiten in der gemeinsamen Videoreihe „mobil & safe“ in den Blick. Außerdem gibt es in den Videos Tipps, wie Eltern ihre Kinder im sicheren und kompetenten Umgang mit dem Smartphone begleiten können. Ende November, kurz vor der „Black Friday Week“ und dem „Cyber Monday“, veröffentlichte klicksafe Tipps zum sicheren Einkauf im Netz unter dem Titel „So erkennt man Fake-Shops im Internet“. Durch Covid-19 hat Online-Shopping 2020 erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit dem ZDF stellte klicksafe Unterrichtsmaterialien auf Basis des Webmagazins „App+on“ zur Verfügung: Das neu entwickelte Materialpaket „App+on – Sicher, kritisch und fair im Netz“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse und umfasst zehn Lerneinheiten. Die Themen sind unter anderem falsche Schönheitsideale auf Instagram, die Gefahren von Fake News oder die Wiederholung von Geschlechterklischees in Online-Profilen.

Auf der Themenseite #LernenTrotzCorona stellte medien+bildung.com leicht adaptierbare Methoden für die Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen, Beratungsangebote für Eltern, Lehrkräfte, Schulen und andere Bildungsinstitutionen sowie eine Sammlung hilfreicher Online-Tools, offizieller Empfehlungen und weiterführender Links zur Verfügung. Regelmäßig werden medienpädagogische Bildungsszenarien per Onlinevortrag erklärt – die Aufzeichnungen dazu sind über die Website abrufbar. Im Erasmus+-Projekt „Play 4 your rights“ entwickelte medien+bildung.com Methoden gegen genderspezifischen Hass und Diskriminierung. In einem weiteren EU-Projekt namens EFIVOS liegt der Fokus auf der Erstellung von E- Learning-Szenarien und -Modulen, um soziokulturell benachteiligte Jugendliche über praktische Medienarbeit mit Aspekten der journalistischen Arbeit vertraut zu machen. Mit 7 rheinland-pfälzischen Kulturinitiativen erprobte medien+bildung.com im Rahmen eines von Land und Bund geförderten Modellprojekts den „Digitalen Werkzeugkasten für Kulturfördervereine“.

Das landesgeförderte Pilotprojekt „Medienbildung für Fachschulen für Sozialwesen in Rheinland-Pfalz“ ging 2020 ins dritte und letzte Jahr. Als ein Ergebnis befüllten Lehrkräfte und Schüler*innen der rheinland-pfälzischen Erzieherfachschulen auch 2020 einen medienpädagogischen Online-Adventskalender mit medienpädagogischen Tipps. 2020 wurde medien+bildung.com für das Projekt „Deine Verfassung!“ mit einem Landespräventionspreis ausgezeichnet.

Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt RLP, hat am 1.1.2020 den Vorsitz der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) übernommen. Besonders erfolgreich war die KJM im vergangenen Jahr im Bereich des technischen Kinder- und Jugendmedienschutzes. 2020 hat die KJM 18 Systeme für Altersverifikationen und vier Jugendschutzprogramme für geschlossene Systeme nationaler und internationaler Anbieter positiv bewertet. Die Weiterentwicklung dieser Schutzlösungen hat die KJM auch angetrieben bei zwei Werkstattgesprächen mit Selbstkontrolleinrichtungen, Verbänden und der Politik.

Die KJM hat am 5. Juni 2020 über drei von der Landesanstalt für Medien NRW geführte Verfahren gegen Telemedien-Anbieter mit Sitz in Zypern entschieden. In allen drei Fällen stellte die KJM Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) fest und beschloss entsprechende Maßnahmen. Konkret machen alle drei Angebote pornografische Inhalte frei zugänglich, ohne sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten. Mit ihrem Beschluss spricht die KJM eine Beanstandung gegenüber den Anbietern aus und untersagt die Verbreitung der Angebote in der vorliegenden Form.

II. Finanzierungsgrundlagen, Ertragslage

Die Medienanstalt RLP ist nach der Umstellung auf die haushaltsbezogene Abgabe Rundfunkbeitragsgläubiger i. S. d. § 10 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Die Landesmedienanstalten erhalten einen Anteil von 1,8989 % am Rundfunk-beitragsaufkommen. Hiervon erhielt die Medienanstalt RLP im Wirtschaftsjahr 2020 7.353.211,48 €; dies entspricht 89,5 % ihrer Erträge. Die Finanzierung der Medienanstalt erfolgt also auch nach dem Umstieg auf die Haushaltsabgabe weiterhin vorrangig aus diesem Aufkommen.

Daneben erhebt die Medienanstalt RLP Gebühren und erzielt sonstige Einnahmen. Dies sind insbesondere die Gebühren und Auslagen, die die Medienanstalt  für Amtshandlungen nach dem Landesmediengesetz festsetzt. Die Gebührentatbestände und die Gebührenhöhe ergeben sich aus der entsprechenden Satzung der Medienanstalt. Die Medienanstalt RLP ist darüber hinaus im Hinblick auf die Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem LMG die zuständige Behörde i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten; ihr stehen die von ihr verhängten Bußgelder zu.

Im Wirtschaftsjahr 2020 erzielte die Medienanstalt RLP Erlöse und Erträge (Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Zinserträge) in einer Gesamthöhe von 8.212.488,52 €. Davon entfielen 7.353.211,48 € auf den Anteil am Haushaltsbeitrag. Außerdem wurden Beitragerlöse aus Nachzahlungen für das Vorjahr in Höhe von 25.046,51 € erzielt.

Die übrigen Erträge in Höhe von 834.230,53 € setzten sich wesentlich zusammen aus Erlösen im Rahmen des von der Medienanstalt RLP koordinierten EU-Projektes „Safer Internet Action Plan“. Die jeweiligen EU-Projekte werden seit dem Geschäftsjahr 2007 in der Gewinn- und Verlustrechnung der Medienanstalt ausgewiesen; es fielen im Jahr 2020 Erlöse in Höhe von 469.482,53 € an. Für das Projekt „jugend support“ erhielt die Medienanstalt 105.075,09 €. Die Medienanstalt erzielte weitere Erlöse durch die Erhebung von Gebühren und Auslagen gem. § 48 (2) LMG in Höhe von 26.151,30 € und vermischte Verwaltungseinnahmen in Höhe von 29.420,54 € sowie als Ausgleich für die Geschäftsführung von „jugendschutz.net“ 38.800,00 €. Grundstückserträge wurden in 2020 in Höhe von 114.087,40 € erzielt, die Versicherungsentschädigungen betrugen 2.848,50 €, die Erlöse aus Verkäufen 1.988,03 € und die Erträge aus Zinsen 1.046,15 €. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betrugen 45.330,99 €. Einnahmen aus Bußgeldern waren nicht zu verzeichnen, ebenso keine periodenfremde Erträge.

Den Erlösen und Erträgen stehen Aufwendungen (Personalkosten, Arbeitgeberleistungen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie sonstige Steuern) in Höhe von 8.413.870,26 € gegenüber. Wesentliche Positionen sind hier die Personalausgaben mit 4.461.146,06 €. Hinzu kommen die Kosten für Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Reisekosten der Gremienmitglieder von 176.209,69 €. Die Kosten für Dienstreisen der Mitarbeiter betrugen 31.427,06 € und für Repräsentationsaufwendungen 4.947,92 €. Die Abschreibungen schlugen mit 393.272,67 € zu Buche. Forderungsverluste waren im Berichtszeitraum 2020 keine zu verzeichnen. Die übrigen Aufwendungen (einschließlich der Abzinsung für die Pensionsrückstellungen) belaufen sich auf 3.346.866,86 .

III. Finanz- und Vermögenslage

Die Sachanlagen zeigen einen Anstieg von 4.240.727,47 auf 7.485.769,52 €, was insbesondere durch den Zukauf der Bestandsimmobilie in der Turmstraße zurückzuführen ist. Die erklärt zugleich den Rückgang der Finanziellen Mittel von 6.281.239,23 € auf 4.540.405,38 €. Im Saldo erklärt das den Anstieg des Gesamtvermögens.

Rückstellungen bestehen in Höhe von 4.502.926,04 €. Davon entfallen auf Pensionen und ähnliche Rückstellungen von 3.917.898,00 . In diesem Betrag sind die saldierten Zuführungen in Höhe von 108.258,00 € enthalten. Die Rückstellungen für Pensionen entsprechen den handelsrechtlichen Regelungen in vollem Umfang. Die sonstigen Rückstellungen sind auf insgesamt 585.028,04 gestiegen. Darin enthalten sind aktuelle Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 204.818,00 €. Demgegenüber stehen unter anderem die Auflösung von Prozesskostenrückstellungen in Höhe von 44.300 € und Rückstellungen für Urlaubslöhne von 16.100 €.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 beträgt die Instandhaltungsrücklage 132.936,26 € und die OK-Investitionsrücklage 98.779,46 €.

Der Jahresfehlbetrag der Medienanstalt RLP beträgt 201.381,74 €. Die Abschreibungen für den Gebäudeneuerwerb in Höhe von 20.229,72 € und die Abschreibung für die HD Umstellung in Höhe von 9.273,00 € werden aus den satzungsmäßigen Rücklagen entnommen. Der Betrag in Höhe von 171.879,02 € wird aus der Kapitalrücklage entnommen, die dann noch mit 6.634.006,44 € auszuweisen ist.

Zur Finanzierung des Immobilienkaufes wurde neben den vorhandenen liquiden Mitteln ein Darlehen aufgenommen, das zum Bilanzstichtag noch mit 1.980.049,51 € valutiert.

Die Finanzlage der Medienanstalt RLP ist geordnet. Zahlungsverpflichtungen konnten jederzeit erfüllt werden.

IV. Prognosebericht

Am 1. Januar 2013 wurde die Medienanstalt RLP – wie die anderen Landesmedienanstalten – Rundfunkbeitragsgläubigerin nach § 10 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBeitrStV); dieser Beitragsstaatsvertrag ersetzt den früheren Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Höhe des Anteils setzt § 10 Abs. 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages (RFinStV) für die Landesmedienanstalten mit 1,8989 % des Beitragsaufkommens in ihrem Land fest. Der Rundfunkbeitrag (§ 8 des RFinStV) wurde zum 1. April 2015 mit 17,50 € pro Monat festgelegt. Der Anteil der Landesmedienanstalten ergibt 0,341 € pro Monat und Beitragszahler. Die Ministerpräsidenten der Länder sind 2020 den Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gefolgt und beabsichtigten, den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro im Monat zu erhöhen. Da die nötige Zustimmung aller Länderparlamente nicht zustande kam, wurde die Erhöhung nicht, wie geplant, zum 1.1.2021 wirksam.

Die Medienanstalt RLP sieht ihre derzeitige und erwartbare Mittelausstattung vor dem Hintergrund der zusätzlich beschlossenen Aufgaben im Medienastaatsvertrag noch als aufgabengerecht an. Das Jahresergebnis 2020 zeigt allerdings, dass durch die Einsparbemühungen allein ein ausgeglichener Haushalt nicht erreicht werden kann. Nach wie vor muss daher die Konsolidierung konsequent fortgeführt werden, um die nötigen Handlungsspielräume weiter zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund muss die Medienanstalt in den kommenden Jahren weiterhin darauf achten, Einsparpotentiale zu erschließen, um einerseits allfällige Kostensteigerungen und andererseits möglicherweise drohende Erlösrückgänge auszugleichen.

V. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Die Corona-Pandemie hat dazu beigetragen, dass sich zwei für die Arbeit der Medienanstalt wesentliche Trends, Digitalisierung und Medienkonvergenz, noch einmal beschleunigt haben. Die Fülle an dadurch bedingten Veränderungen läuft parallel zur tiefgreifenden Mediatisierung aller Lebensbereiche, die zudem auf mediengestützten Prozessen basieren. Die damit einhergehende Erweiterung und inhaltliche Ausdifferenzierung des Medienangebots führt tendenziell zu einer Fragmentierung der Mediennutzer- und -nutzerinnen. Auch die automatisierte Erstellung von Inhalten durch Algorithmen und Bots sowie Intermediären gewinnt in den klassischen Massenmedien zunehmend an Bedeutung. Die damit einhergehende Selektion, Produktion und Distribution von Inhalten lässt neue Wettbewerber entstehen und um Märkte konkurrieren. Die Landesmedienanstalten müssen diese Entwicklungen genau beobachten, um rechtzeitig und kompetent darauf reagieren zu können.

Die wirtschaftlichen Entwicklungen im Gefolge der Corona-Pandemie treffen viele Medienunternehmen existentiell. Einerseits steigt der Bedarf an aktueller, verlässlicher Information in der Krise stark an und vor allem auch lokale und regionale Medienangebote werden entsprechend deutlich mehr genutzt. Andererseits brechen Werbemärkte zusammen. Diese Entwicklung gefährdet die wirtschaftliche Existenz einheimischer Medienunternehmen. Bei den Unterhaltungsmedien wenden sich die Menschen verstärkt Streamingangeboten zu, so dass Abonnementdienste eher gestärkt aus der Krise der Medienwirtschaft hervorgehen könnten. Die durch die Pandemie beschleunigten Umwälzungen im Medienbereich beeinflussen auch die Nachfrage nach den Dienstleistungen der Medienanstalt RLP.

2. Chancenbericht

Der 2019 von den Ministerpräsidenten beschlossene Medienstaatsvertrag zeichnet rasante Entwicklungen im Medienangebot nach und schafft eine zeitgemäße Grundlage der Medienregulierung. Die sich damit verändernde Aufgabenzuschreibung für die Medienanstalt RLP schafft die Chance, noch stärker für Medienvielfalt und mediale Teilhabe einzutreten und gleichzeitig Standards z. B. im Kinder- und Jugendmedienschutz zu sichern.

Die weiter steigende Nutzung von Social Media und Online-Angeboten fordert die Medienanstalt dazu auf, für Aufklärung bei den Nutzerinnen und Nutzern zu sorgen und diese Aufklärungs- und Beratungsangebote ständig zu aktualisieren und anzupassen. Medienkompetenzvermittlung soll dabei helfen, mit der fortschreitenden Digitalisierung und deren Auswirkungen auf Alltag und Beruf umgehen zu lernen. Die Medienanstalt RLP stellt sich deshalb seit vielen Jahren gestaltend mit unterschiedlichsten Angeboten, Initiativen und Projekten den jeweils neu entstehenden Fragestellungen.

Die Neuorganisation der Medienanstalt mit den Inhaltsbereichen Medienregulierung, Medienförderung, Medienkompetenz und Bürgermedien und den entsprechenden Teams und Stabsstellen Zentrale Dienste und Kommunikation hat sich rückblickend in dieser Form bewährt. Mit dieser Neuorganisation kann auf aktuelle Herausforderungen innovativ und flexibel reagiert werden.

Der 2020 gestartete Prozess zur Neuformulierung des Corporate Image schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Teams noch wirksamer interagieren und Synergien heben, die sich aus den unterschiedlichen Ansätzen ergeben, mit denen die Medienanstalt sich in ihrer Arbeit für Vielfalt und Teilhabe einsetzt.

3. Gesamtaussage

Die Medienanstalt RLP sieht sich wie auch in den vergangenen Jahren Risiken ausgesetzt, die aus den kontinuierlichen Veränderungen in der Medienlandschaft resultieren. Die Medienanstalt wird hierzu im Konzert mit den anderen Landesmedienanstalten und der Politik hinsichtlich der regulativen und gesetzlichen Rahmen aktiv bleiben müssen, um diese Transformationen im Bereich der Medien im demokratischen Sinne zu begleiten. Die Medienanstalt RLP sieht sich für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet. Mit einem unverminderten Augenmerk auf die finanzielle Stabilität sind Risiken, die den Fortbestand der Medienanstalt gefährden könnten, derzeit nicht erkennbar.

Ludwigshafen, 05. Mai 2021

Dr. Marc Jan Eumann (Direktor)